Nutzungsbedingungen
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Anbieter des Content Assistant ist die cosoweb GmbH, die den Dienst unter der Marke „Gröne Online“ anbietet (nachfolgend „Gröne Online“ oder „Anbieter“). Die vollständige Anbieteranschrift und die Vertretungsverhältnisse ergeben sich aus dem Impressum.
(2) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des Content Assistant durch Kunden von Gröne Online (nachfolgend „Nutzer“ oder „Kunde“). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(3) Der Content Assistant wird im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses („Gröne-Online-Paketvertrag“) bereitgestellt. Widersprechen sich die Regelungen des Paketvertrags und dieser Nutzungsbedingungen, gehen die Regelungen des individuellen Paketvertrags vor.
(4) Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen gelten die jeweils aktuellen Richtlinien und Nutzungsbedingungen der eingebundenen Plattformen (Meta/Facebook, Instagram, Google). Der Nutzer ist verpflichtet, diese einzuhalten.
(5) Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Der Content Assistant ist ein KI-gestütztes Online-Werkzeug zur Unterstützung der Social-Media-Arbeit des Nutzers. Er umfasst insbesondere folgende Funktionen:
- die KI-gestützte Erstellung von Textvorschlägen und Bildern;
- die Veröffentlichung vom Nutzer freigegebener Beiträge auf den durch den Nutzer verbundenen Profilen bei Facebook, Instagram und Google Unternehmensprofil;
- das Auslesen von Statistiken und Kennzahlen („Insights“) zu den verbundenen Profilen.
(2) Der Content Assistant ist ein Hilfsmittel. Der Anbieter wird ausschließlich auf Weisung und im Auftrag des Nutzers tätig (siehe § 4 und § 8).
(3) Der Anbieter entwickelt den Content Assistant fortlaufend weiter. Der Funktionsumfang kann sich ändern. Ein Anspruch des Nutzers auf den Fortbestand einer bestimmten Einzelfunktion besteht nicht, soweit der Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 3 Zugang und Voraussetzungen
(1) Die Nutzung des Content Assistant setzt einen aktiven Gröne-Online-Paketvertrag sowie ein persönliches Nutzerkonto mit Zugangsdaten voraus.
(2) Der Nutzer hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er informiert den Anbieter unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Kontos bestehen.
(3) Das Nutzerkonto ist nicht auf Dritte übertragbar.
§ 4 Verbindung von Drittkonten und Social-Media-Profilen
(1) Um Beiträge zu veröffentlichen und Insights auszulesen, wird der Content Assistant mit den Konten und Profilen des Nutzers bei den eingebundenen Plattformen (Meta/Facebook, Instagram, Google, LinkedIn) über die offiziellen Schnittstellen der Plattformen verbunden. Die für die Verbindung erforderliche Berechtigung kann auf zwei Wegen erteilt werden:
- Der Nutzer erteilt die Berechtigung selbst über die offiziellen Anmelde- und Berechtigungsdialoge der jeweiligen Plattform; der Anbieter begleitet den Nutzer dabei auf Wunsch, etwa per Bildschirmübertragung oder vor Ort.
- Der Nutzer benennt den Anbieter oder einen vom Anbieter eingesetzten Mitarbeiter als bevollmächtigten Administrator bzw. Verwalter seiner Seiten und Profile (z. B. Facebook-Page-Administrator, Manager des Google Unternehmensprofils, LinkedIn-Page-Administrator). In dieser Rolle erteilt der Bevollmächtigte die für die Verbindung erforderliche Berechtigung im Auftrag und auf Weisung des Nutzers.
Das Erteilen der Berechtigung erfolgt in beiden Fällen ausschließlich über die offiziellen Schnittstellen der Plattformen. Eine Weitergabe persönlicher Zugangsdaten des Nutzers an den Anbieter findet nicht statt und ist nicht erforderlich.
(2) Der Nutzer sichert zu, dass er berechtigt ist, die verbundenen Konten und Profile zu verwalten, für diese Beiträge zu veröffentlichen und gegebenenfalls den Anbieter oder dessen Mitarbeiter als Administrator bzw. Verwalter zu benennen. Eine dem Anbieter erteilte administrative Rolle dient ausschließlich dem in diesen Nutzungsbedingungen beschriebenen Zweck.
(3) Der Anbieter greift auf die verbundenen Konten und die dort verfügbaren Daten ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Nutzers zu. Er verarbeitet diese Daten nicht für eigene Zwecke und nicht für Zwecke anderer Nutzer.
(4) Der Nutzer kann die Verbindung der Drittkonten jederzeit über die jeweilige Plattform oder über den Content Assistant trennen. Eine dem Anbieter erteilte administrative Rolle nach Absatz 1 kann der Nutzer ebenso jederzeit eigenständig über die Verwaltungsoberfläche der Plattform entziehen.
(5) Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten regelt der gesondert abzuschließende Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO.
§ 5 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer veröffentlicht über den Content Assistant nur Inhalte, die rechtmäßig sind. Er stellt insbesondere sicher, dass die Inhalte keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
(2) Der Nutzer hält die Richtlinien der eingebundenen Plattformen (Meta/Facebook, Instagram, Google) ein.
(3) Der Nutzer sorgt dafür, dass die für die Nutzung erforderlichen Verbindungen zu den Drittkonten gültig und aktuell sind.
(4) Der Nutzer nutzt den Content Assistant nicht missbräuchlich. Untersagt sind insbesondere das Umgehen technischer Beschränkungen, das Stören des Betriebs sowie jede Nutzung außerhalb des vertraglich vorgesehenen Zwecks.
§ 6 KI-generierte Inhalte
(1) Der Content Assistant erzeugt mit Hilfe künstlicher Intelligenz Vorschläge für Texte und Bilder. Solche Inhalte können fehlerhaft, unvollständig, unzutreffend oder für den beabsichtigten Zweck ungeeignet sein.
(2) KI-generierte Inhalte werden erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Nutzer veröffentlicht. Der Nutzer prüft die Inhalte vor der Freigabe eigenverantwortlich.
(3) Die Verantwortung für die veröffentlichten Inhalte liegt vollständig beim Nutzer. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung KI-generierter Inhalte.
§ 7 Einhaltung der Plattformregeln
(1) Die Nutzung des Content Assistant erfolgt zusätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Nutzungsbedingungen und Richtlinien von Meta/Facebook, Instagram und Google.
(2) Verstößt der Nutzer gegen diese Plattformregeln, kann dies zu Maßnahmen der Plattformen bis hin zur Sperrung von Konten oder Profilen führen. Hierfür ist der Anbieter nicht verantwortlich und haftet nicht.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Content Assistant anzupassen oder Funktionen einzuschränken, wenn die Plattformen ihre Schnittstellen, Bedingungen oder Richtlinien ändern.
§ 8 Datenverwendung und Datenschutz
(1) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
(2) Soweit der Anbieter über den Content Assistant personenbezogene Daten aus den verbundenen Plattformen verarbeitet, geschieht dies ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Nutzers. Maßgeblich ist der gesondert abzuschließende Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV).
(3) Die im Content Assistant gespeicherten Daten werden auf Servern in Deutschland gehostet. Durch die Anbindung an die Plattformen Meta/Facebook, Instagram und Google findet darüber hinaus eine Verarbeitung durch diese Anbieter statt; Einzelheiten hierzu einschließlich der Übermittlung in Drittländer regelt die Datenschutzerklärung.
§ 9 Geistige Eigentumsrechte
(1) Der Content Assistant einschließlich der zugrunde liegenden Software sowie aller Rechte daran stehen der cosoweb GmbH zu. Der Nutzer erhält für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung.
(2) An den vom Nutzer eingegebenen und veröffentlichten Inhalten erwirbt der Anbieter keine Rechte. Der Nutzer räumt dem Anbieter lediglich die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
(3) An den durch den Content Assistant KI-generierten Inhalten räumt der Anbieter dem Nutzer alle Nutzungsrechte ein, soweit solche Rechte bestehen und der Anbieter über sie verfügen kann. Der Anbieter weist darauf hin, dass KI-generierte Inhalte nach geltender Rechtslage nicht in jedem Fall urheberrechtlich oder anderweitig schutzfähig sind; eine Gewähr für den Bestand von Schutzrechten an KI-generierten Inhalten wird nicht übernommen.
§ 10 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Content Assistant. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesichert.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst für Wartungs-, Aktualisierungs- und Sicherheitsmaßnahmen vorübergehend einzuschränken oder zu unterbrechen. Planbare Maßnahmen kündigt der Anbieter nach Möglichkeit rechtzeitig an.
(3) Der Content Assistant ist auf die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Schnittstellen der Plattformen Meta/Facebook, Instagram und Google angewiesen. Einschränkungen oder Ausfälle, die auf diesen Plattformen beruhen, hat der Anbieter nicht zu vertreten.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ferner nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Vorschriften.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der vom Nutzer im betreffenden Vertragsjahr für den Content Assistant gezahlten Vergütung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für KI-generierte Inhalte (§ 6), für Maßnahmen oder Sperrungen durch die Plattformen (§ 7) sowie für Einschränkungen, die auf den Plattform-Schnittstellen beruhen (§ 10 Abs. 3).
(5) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Schäden ist im Rahmen der Absätze 2 und 3 ausgeschlossen.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit der Nutzung des Content Assistant sowie die Kündigung richten sich nach dem Gröne-Online-Paketvertrag. Mit Beendigung des Paketvertrags endet auch das Recht zur Nutzung des Content Assistant.
(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen des Nutzers gegen § 5 oder § 7 vor.
(3) Nach Beendigung erhält der Nutzer für einen angemessenen Zeitraum die Möglichkeit, seine im Content Assistant gespeicherten Inhalte zu exportieren. Anschließend werden die Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und des AVV gelöscht.
§ 13 Änderung der Nutzungsbedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen ändern, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, der Plattformregeln oder des Funktionsumfangs des Content Assistant.
(2) Der Anbieter teilt dem Nutzer Änderungen in Textform mit angemessener Frist vor dem geplanten Inkrafttreten mit. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb der mitgeteilten Frist und nutzt er den Content Assistant weiter, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist der Sitz der cosoweb GmbH, soweit der Nutzer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform.